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Das orthodoxe Fasten

Worin besteht das Fasten
Das Fasten besteht im Ausschluss von Wein (und Spirituosen), öl und tierischen Fetten (Fleisch, Fisch, Eier, Butter, Milchprodukten…) und den Verzehr von nur Brot, Nudeln, Reis, Oliven, Gemüse (roh und gar), frischem oder konserviertem Obst etc.. Krustentiere sind ebenfalls erlaubt: Weichtiere - so sagt man- werden weder als Fisch noch als Fleisch betrachtet.

Wann fastet man
Das orthodoxe Fasten IPrinzipiell fastet man ganzjährig mittwochs und freitags; Am Samstag und Sonntag wird nicht gefastet.

Das eucharistische Fasten
Es steht im Verhältnis zum geistigen Leben jedes Einzelnen: In der Tat besteht ein Unterschied zwischen Menschen die häufig die Kommunion einnehmen oder selten; das heißt, man sollte mit dem eigenen Seelsorger darüber reden. Im Allgemeinen richtet man abends ein genügsames “Fastenessen” und bleibt bis zum Ende der Liturgie vollkommen nüchtern.

Die wichtigsten Fastenzeiten
Zu Beginn der Großen Fastenzeit (reiner Montag); Großer Freitag (verlängert bis zum Großen Samstag); 14. September (Kreuzerhöhung); 29. August (Martyrium des Vorläufers. Sollten diese zwei Tage auf den Samstag oder Sonntag fallen, darf man öl und Wein verzehren.

Theophaniefasten
N15. November – 17. Dezember: Fasten mit Erlaubnis zum Verzehr (außer mittwochs und freitags) von Fisch, öl und Wein;
18. – 24. Dezember: Fasten, mit Genehmigung von öl und Wein samstags/sonntags
25. Dezember – 4. Januar: Fastenzeit, auch mittwochs/freitags nicht
5. Januar: Fasten mit Genehmigung von öl und Wein samstags/sonntags
6. Januar: kein Fasten, auch mittwochs und freitags nicht
In diesem Zeitraum besteht die Genehmigung für öl und Wein (auch mittwochs/freitags): im November, am 16. (Hl. Matthias), 25. (Hl. Kathrin), 30. (Hl. Andreas); am 4. Dezember (Hl. Barbara), 5. Dezember (Hl. Sabbas), 6. Dezember(Hl. Nikolaus), 9. Dezember(Hl. Anna), 12. Dezember (Hl.Spyridon), 15. Dezember (Hl. Eleutherios), 17. Dezember(Hl. Daniel), 20. Dezember (Hl. Ignaz). Am 21. November, Einzug Mariä i. d. Tempel, besteht die Genehmigung zum Verzehr von Fisch, öl auch mittwochs/freitags.

Osterfasten
Woche des Zöllners und des Pharisäers: kein Fasten auch nicht mittwochs/freitags.
Butterwoche: übliches Fasten mittwochs/freitags.
Faschingssonntag: ab dem Morgen, Ausschluss von tierischen Eiweißen; Ausnahme mittwochs/freitags, Genehmigung von Eiern und Milchprodukten
Käsesonntag : ab dem Morgen, Ausschluss auch von Eiern und Milchprodukten.
Reiner Montag: Fastenzeit. An den anderen Tagen der Fastenzeit, außer mittwochs/freitags, Genehmigung zum Verzehr von öl und Wein.
Palmsonntag: Genehmigung zum Verzehr von Fisch, öl und Wein.
Große Woche: Fastenzeit, mit Genehmigung zum Verzehr von öl am Großen Donnerstag.
Ostern: Kein Fasten während der gesamten Woche.
Mittwoch vor Himmelfahrt: Genehmigung zum Verzehr von öl und Wein.
Pfingsten: keine Fasten in der gesamten Woche.

Fasten der Apostel
Im Zeitraum des Allerheiligen-Sonntags zum 28. Juni; außer mittwochs/freitags besteht jeden Tag die Genehmigung zum Verzehr von Fisch, öl und Wein

Fasten des übergangs
Wiedererlebnis der letzten Tage des irdischen Lebens der Mutter Gottes (1./14. August), Genehmigung von öl und Wein nur samstags/sonntags. In diesem Zeitraum besteht die Genehmigung zum Verzehr von öl und Wein am 6. (Verklärung Christi) und am15. ( Entschlafung der Gottesmutter), auch wenn sie auf Mittwoch/Freitag fallen.



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